Ein Software-Audit ist kein rechtsfreier Raum – für beide Seiten gelten Regeln. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, reagiert souverän statt überrumpelt.
Grundlage ist die Auditklausel
Ob und wie ein Hersteller prüfen darf, steht in der Auditklausel Ihres Lizenzvertrags. Sie regelt typischerweise Ankündigungsfrist, Häufigkeit, Umfang und wer die Prüfung durchführt. Was dort nicht steht, kann der Hersteller in der Regel auch nicht einseitig verlangen.
Ihre Pflichten
- Mitwirken im vertraglich vereinbarten Rahmen.
- Die geschuldeten Nutzungsdaten bereitstellen.
- Bei nachgewiesener Unterlizenzierung nachlizenzieren.
Ihre Rechte
- Nur das herausgeben, wozu Sie verpflichtet sind – nicht pauschal alles.
- Eine angemessene Frist und Ansprechpartner verlangen.
- Ergebnisse prüfen und Gegendarstellungen einbringen.
- Sich fachlich und rechtlich begleiten lassen.
So reagieren Sie souverän
Erstellen Sie zuerst Ihre eigene Lizenzbilanz – Sie wollen Ihre Zahlen kennen, bevor jemand anderes sie nennt. Antworten Sie strukturiert, dokumentiert und nur im geschuldeten Umfang. Eine gute Audit-Vorbereitung nimmt dem Ganzen den Schrecken.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung aus der SAM-Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Vertragsfragen ziehen Sie bitte rechtlichen Rat hinzu.
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