Gebrauchte Software-Lizenzen können Kosten senken – wenn man die Regeln kennt. Der Handel ist grundsätzlich erlaubt, aber an Bedingungen geknüpft.
Was erlaubt ist
Der Europäische Gerichtshof hat den Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen grundsätzlich für zulässig erklärt. Entscheidend ist, dass die Lizenz vollständig übertragen wird und der Erstkäufer sie nicht weiter nutzt.
Worauf Sie achten müssen
- Nachweiskette: lückenlose Herkunft vom Erstkäufer bis zu Ihnen.
- Vollständige Übertragung: keine Aufspaltung von Volumenlizenzen, wo das nicht zulässig ist.
- Dokumentation: Belege aufbewahren – im Audit zählt der Nachweis.
Wann sich das lohnt
Gebrauchtsoftware kann ein Hebel sein, um Lizenzkosten zu senken – vorausgesetzt, die Nachweise stimmen. In Ihre Lizenzbilanz gehören gebrauchte Lizenzen genauso sauber hinein wie neue.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung aus der SAM-Praxis und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Kauf-/Verkaufsfragen ziehen Sie bitte rechtlichen Rat hinzu.
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